Nutzung der Hohberghalle unter Berücksichtigung der Corona Schutzmaßnahmen

Ablaufschema für die Nutzung der Lörzweiler Hohberghalle:

1. Die Anmeldung der Nutzung und Terminvereinbarung ist bei der Ortsgemeinde Lörzweiler vorzunehmen. Sie erreichen uns zu unseren Sprechzeiten Montag von 17-19 Uhr und Donnerstagvormittag von 9 Uhr bis 12 Uhr persönlich und nach Anmeldung oder natürlich per Mail.

2. Abgabe der unterzeichneten Übernahmeerklärung, siehe Anlage. Bitte diese Erklärung von allen Trainingsleiter/innen, die eine Gruppe in der Halle leiten/trainieren ausfüllen lassen! Pro Gruppe und Trainer ist nur eine Anmeldung für den Trainingsbetrieb der Gruppe erforderlich. Mit der Unterschrift bestätigt der Trainingsleiter/in, sich an alle aktuell geltenden Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes zu halten (z.B. die aktuelle gültige Corona-Bekämpfungsordnung RLP und das oben aufgerührte Hygienekonzept für Innenräume – siehe auch www.corona.rlp.de).

3. Benennen eines Hygienebeauftragten innerhalb des Vereines gemäß Hygienekonzept RLP. Diese/r hat die Aufgabe sich in Sachen Corona-Verordnung aktuell zu halten. Er/sie soll alle Trainer entsprechend anweisen und ist Ansprechpartner in Hygienefragen. Er/sie ist für die ordnungsgemäße praktische Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.

4. Gemäß der obigen Verordnung sind bei einer Trainingseinheit alle Teilnehmer vom Trainer oder einem Beauftragten des Trainers in Listen zu erfassen.

5. Alle Teilnehmer haben sich vor und bei Verlassen der Halle die Hände zu desinfizieren. Die Gemeinde stellt dazu im Eingangsbereich entsprechende Spender auf.

6. Die Halle ist am ersten Eingang zu betreten und über den zweiten Eingang zu verlassen, der Begegnungsverkehr in den Fluren ist unbedingt zu vermeiden.

7. Die Duschen und die Umkleiden bleiben entgegen erster Überlegungen vorerst noch geschlossen. Der Einfachheit halber, und um den Aufwand für die vorgeschriebene Desinfektion der Einrichtungen für die Vereine so gering wie möglich zu halten, öffnen wir nur die Toiletten. Die Verbrauchsmaterialien und die Desinfektionsspender in diesen stellt die Gemeinde.

8. Toilettenbenutzung immer nur einzeln und im Bedarfsfall mit mindesten 1,5m Warteschlangenabstand (Markierungen sind im Flur mit Klebeband auf dem Teppich angebracht). Die Toilette wird von der Gemeinde regelmäßig gereinigt, der Trainer oder ein Beauftragter haben die Toilette vor und nach dem Training mit dem von der Gemeinde gestellten Pumpsprayern (Ausgabe durch den Hallenwart) an allen Berührungspunkten zu desinfizieren. Dies ist in einer anzufertigenden Tabelle mit Aufführung der Trainingsgruppe und es Trainers, Datum, Uhrzeit und Unterschrift zu dokumentieren und vom Trainer aufzubewahren.

9. Ebenso desinfiziert der Hallenwart am Beginn und am Ende eines jeden Trainingstages in der Halle die Toiletten und alle Druckgarnituren und dokumentiert dies in einer Tabelle.

10. Die Mitglieder der Gruppen sind vom Trainer anzuhalten, bei jedem Toilettengang die von der Gemeinde aufgestellten Pumpsprayer zu verwenden um alle Berührungspunkte nach dem Gang zur Toilette zu desinfizieren.

11. Die Desinfektion der Gegenstände in der Halle, die für die eigentlichen Aktivität des Vereines gebraucht werden, sind vom Verein mit eigenen Desinfektionsgeräten und Verbrauchsmaterialien entsprechend der Hygieneverordnung zu desinfizieren.

Gültig ab 01.08.2020 bis auf Widerruf.
Steffan Haub, Ortsbürgermeister

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