Sperrung von Aussichts- und Ruheplätzen
Sperrung von Aussichts- und Ruheplätzen
In den letzten Tagen erreichten die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler immer wieder Anfragen, warum Aussichts- und Ruheplätze in unserer Gemarkung immer noch gesperrt sind.
Alle getroffenen Maßnahmen, wie das Absperren von Aussichts -und Ruheplätzen wurden auf Grund der Corona Bekämpfungsverordnung des Landes vorgenommen. In §4 ist dort bindend angeordnet, dass Personenansammlungen von mehr als zwei Personen derzeit verboten sind. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Corona Bekämpfungsordnung z.B. auf der Homepage der Ortsgemeinde oder auf der Informationsseite des Landes: www.corona.rlp.de.